Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Wenn ein Rechtsanwalt trotz Urgenzen jahrelang dem Klienten den Eingang seiner Gelder verheimlicht, die eingegangenen Klientengelder nicht abrechnet und deswegen in strafgerichtliche Untersuchung gerät, bildet dies eines so schwere Verletzung der grundlegendsten Pflichten des Rechtsanwaltsberufes, daß die Streichung von der Liste mit Recht angeordnet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0055441Dokumentnummer
JJR_19680520_OGH0002_000BKD00063_6700000_001