Norm
ABGB §936 IIIRechtssatz
Der Optionsberechtigte kann das Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung ohne neuerlichen Vertragsabschluss begründen, zB den Kauf oder Verkauf eines Liegenschaftsanteiles bewirken. Es schadet aber nicht, wenn der Berechtigte ein Klagebegehren auf Abschluss des Vertrages gewählt hat (MietSlg 7828).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0019191Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.11.2013