RS OGH 1968/5/29 7Ob100/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1968
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Norm

ZPO §405 DII
ZPO §596

Rechtssatz

Gegenüber dem Begehren auf Aufhebung und Unwirksamerklärung eines Schiedsspruches ist das Begehren auf Feststellung, daß das von den Schiedsgutachtern erstattete Gutachten nicht bindend sei, kein minus, sondern ein aliud.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0041051

Dokumentnummer

JJR_19680529_OGH0002_0070OB00100_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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