Norm
ZPO §405 DIIRechtssatz
Gegenüber dem Begehren auf Aufhebung und Unwirksamerklärung eines Schiedsspruches ist das Begehren auf Feststellung, daß das von den Schiedsgutachtern erstattete Gutachten nicht bindend sei, kein minus, sondern ein aliud.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0041051Dokumentnummer
JJR_19680529_OGH0002_0070OB00100_6800000_001