Norm
ZPO §391 CRechtssatz
Im Falle des vertraglichen Kompensationsausschlusses hat eine urteilsmäßige Entscheidung über die aufgerechnete Gegenforderung zu entfallen; die Aufrechnungseinrede ist abzuweisen, ohne daß über den Bestand oder Nichtbestand der Gegenforderung abgesprochen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0040726Dokumentnummer
JJR_19680605_OGH0002_0060OB00053_6800000_003