Norm
ABGB §1320 B3Rechtssatz
Pferde, die ohne menschliche Aufsicht in einer nur 1,10 Meter hoch umzäunten, an einer Straße gelegenen Koppel gehalten werden, sind nicht erforderlich verwahrt und beaufsichtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0030100Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.06.2016