Norm
ABGB §457Rechtssatz
Zu den Buchberechtigten, deren Rechte auf den Anteilen des Wohnungseigentümers haften, zählt auch der Wohnhaus-Wiederaufbaufonds, dessen Darlehen auf der gesamten Liegenschaft haftet. Zur Löschung des Wohnungseigentums im Falle der Veränderung der Miteigentumsanteile ist daher auch die Zustimmung des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds als Buchberechtigten erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015173Dokumentnummer
JJR_19680612_OGH0002_0050OB00157_6800000_001