RS OGH 1968/6/12 3Ob59/68

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Veröffentlicht am 12.06.1968
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Norm

EO §83
Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art7 Abs2

Rechtssatz

Ist der Widerspruch gegen die Bewilligung der Exekution auf Grund eines von einem deutschen Gericht stammenden Titels ausschließlich darauf gestützt, daß dem Exekutionsantrag der Zustellnachweis iS des § 7 Abs 2 des Vollstreckungsvertrages nicht angeschlossen war, so wird dem Widerspruch durch die während des Widerspruchsverfahrens erfolgte Vorlage des Zustellnachweises der Boden entzogen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 59/68
    Entscheidungstext OGH 12.06.1968 3 Ob 59/68
    JBl 1969,613 (mit ablehnender Besprechung von Matscher)

Schlagworte

Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0002443

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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