Norm
EO §83Rechtssatz
Ist der Widerspruch gegen die Bewilligung der Exekution auf Grund eines von einem deutschen Gericht stammenden Titels ausschließlich darauf gestützt, daß dem Exekutionsantrag der Zustellnachweis iS des § 7 Abs 2 des Vollstreckungsvertrages nicht angeschlossen war, so wird dem Widerspruch durch die während des Widerspruchsverfahrens erfolgte Vorlage des Zustellnachweises der Boden entzogen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0002443Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008