Norm
EKHG §5 IIARechtssatz
Die Haltereigenschaft einer Baufirma geht nicht dadurch verloren, daß einem Dienstnehmer das Recht eingeräumt wird, das Fahrzeug nach Dienstschluß gegen Ersatz der Treibstoffkosten für eigene Zwecke zu verwenden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auto, Arbeitnehmer, ArbeitsschlußEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0058190Dokumentnummer
JJR_19680625_OGH0002_0020OB00086_6800000_001