Norm
ASVG §98aRechtssatz
Wird auf eine Pension aus der Sozialversicherung Exekution geführt, so muß der betreibende Gläubiger im Exekutionsantrag entweder behaupten, daß ein Versicherungsfall aus dem Grund des Alters vorliegt, oder darlegen, auf Grund welcher Tatsachen trotzdem die Bewilligung der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 98 a Abs 2 ASVG gerechtfertigt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0002508Dokumentnummer
JJR_19680626_OGH0002_0030OB00073_6800000_001