Norm
EO §68Rechtssatz
Die Erteilung des Zuschlages bei einer Mobiliarversteigerung kann nicht mit Rekurs angefochten werden (so schon SZ 27/92). Auch eine Beschwerde nach § 68 EO kommt nur bei ganz krassen Verfahrensverstößen in Betracht. Dass sich der vom Gericht bestellte Sachverständige bei der Bewertung der Pfandgegenstände möglicherweise verschätzt hat, bildet keinen Anfechtungsgrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0002125Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.07.2016