Norm
ABGB §713Rechtssatz
Ist es zweifelhaft, ob ein jüngeres "Testament" eine Erbseinsetzung enthält und somit ein wirksamer Widerruf eines älteren Testamentes vorliegt, so haben die gesetzlichen Erben den Erbanwärter aus dem älteren Testament zu klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0008062Dokumentnummer
JJR_19680703_OGH0002_0060OB00173_6800000_001