Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Schwere Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwalt entgegen einer mit einem Standeskollegen getroffenen ausdrücklichen Vereinbarung eine Strafanzeige gegen dessen Klienten erstattet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0056096Dokumentnummer
JJR_19680708_OGH0002_000BKD00015_6800000_002