Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Doppelvertretung bildet die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Anwalt im gerichtlichen Verfahren in Vertretung des Gatten das Erlöschen der Alimentationsverbindlichkeit begehrt, der seinerzeit als Rechtsanwaltsanwärter für seinen damaligen Chef den Alimentationsvergleich in Vertretung der Gattin abgeschlossen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0055342Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.04.2014