Norm
ABGB §932 IRechtssatz
Nimmt das Berufungsgericht von Amts wegen in das auf Grund einer Wandlungsklage ergehende, stattgebende Urteil auf Rückstellung des Geleisteten des eine selbstverständliche Voraussetzung dieses Spruches bildenden Ausspruch der Aufhebung des Kaufvertrages auf, liegt darin keine Überschreitung des Klagebegehrens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0024248Dokumentnummer
JJR_19680709_OGH0002_0080OB00185_6800000_002