RS OGH 1968/7/23 6Ob158/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.07.1968
beobachten
merken

Norm

ZPO §502 De3

Rechtssatz

Die zur gemeinsamen Verhandlung und Urteilsfällung verbundenen Prozesse über die Klage des Vermieters auf Aufhebung des Mietvertrages wegen List des Mieters und auf Räumung des Mietgegenstandes sowie über die Klage des Mieters auf Rückzahlung der geleisteten Ablöse und auf Schadenersatz betreffen selbständige, lediglich in einem tatsächlichen Zusammenhang stehende Ansprüche, die bei Beurteilung der Revisionszulässigkeit nicht zusammenzurechnen sind. (Hinsichtlich des Aufhebungsbegehrens und Räumungsbegehrens des Vermieters hatte das Berufungsgericht ausgesprochen, daß der Wert des Streitgegenstandes 15.000,-- S nicht übersteigt.)

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 158/68
    Entscheidungstext OGH 23.07.1968 6 Ob 158/68
    Veröff: MietSlg 20702

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0042640

Dokumentnummer

JJR_19680723_OGH0002_0060OB00158_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten