Norm
EO §291cRechtssatz
Besteht kein Unterhaltsrückstand, so ist eine Exekution zur Hereinbringung zukünftiger Unterhaltsansprüche unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0066451Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.01.2013