Norm
ABGB §613Rechtssatz
Die im Grundbuch eingetragene Beschränkung durch eine fideikommisarische Substitution steht der Einverleibung eines Pfandrechtes ohne Zustimmung des Nacherben entgegen, gleichgültig, ob es sich um ein vertragliches Pfandrecht oder um eine zwangsweise Pfandrechtsbegründung handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0002605Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2019