Norm
ABGB §1304 BIIfRechtssatz
Den mit überhöhter Geschwindigkeit und mangelnder Aufmerksamkeit an einem in einer Haltestelle stehenden Autobus vorbeifahrenden Kraftfahrzeuglenker trifft gegenüber einem unvorsichtig die Fahrbahn überquerenden Fußgänger zwei Drittel des Verschuldens.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0027381Dokumentnummer
JJR_19680905_OGH0002_0020OB00260_6800000_001