Norm
ASVG §334 Abs1Rechtssatz
Grobe Fahrlässigkeit eines Vorarbeiters, der einen Unfall dadurch verschuldet, daß er durch Betätigung eines Materialaufzugshebels eine Person auf deren Verlangen entgegen den Unfallverhütungsvorschriften befördert, obwohl er kurze Zeit vorher dieses Verbot den Betriebsangehörigen eingeschärft hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0085533Dokumentnummer
JJR_19680926_OGH0002_0020OB00278_6800000_001