Norm
KO §95Rechtssatz
Anträge von Beteiligten in der Frage der Gerichtsaufsicht haben nur die Bedeutung von Anregungen, doch ist auch über eine solche Anregung nach gewisserhafter Klärung des Sachverhaltes zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0065333Dokumentnummer
JJR_19681002_OGH0002_0050OB00197_6800000_001