Norm
ABGB §1152 JRechtssatz
Zur Frage der Höhe des Schiedsrichterhonorars für einen anwaltlichen Schiedsrichter für Schiedsspruch über Erfolgsaussichten eines Schadenersatzprozesses für eine Rechtsschutzversicherung, insbesondere betreffend Bemessungsgrundlage für Rentenforderung eines Mannes pro praeterito und pro futuro aus Anlaß eines tödlichen Unfalls seiner Gattin.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0038760Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014