Norm
ABGB §986 DRechtssatz
Die Eintragung einer wertgesicherten Forderung in das Grundbuch ist zulässig, wenn der Wertsicherung nach dem Inhalt der Vereinbarung nur obligatorische Wirkung zukommt, die Pfandbestellung aber nur für einen ziffernmäßig bestimmten Betrag erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0019256Dokumentnummer
JJR_19681023_OGH0002_0050OB00296_6800000_001