Norm
DSt 1872 §2 IRechtssatz
Die besoldete Bindung an ein privates Unternehmen, mit dem ein Angestelltenverhältnis besteht, ist mit einer "freien Rechtsanwaltschaft" nicht vereinbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0056629Dokumentnummer
JJR_19681028_OGH0002_000BKD00003_6800000_002