Norm
StVO §2 Abs1 Z2Rechtssatz
Der Lenker eines Fahrzeuges hat seine Fahrweise derart einzurichten, daß er mit diesem grundsätzlich nur die Fahrbahn benützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0073182Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2021