Norm
ABGB §836 BRechtssatz
Für die Verwalterbestellung nach § 836 ABGB ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel sich das Haus befindet. Realakte im Sinne des § 117 JN sind alle außerstreitigen Gerichtshandlungen, die Liegenschaften zum Gegenstand haben und auf Grund selbständiger Anträge vorzunehmen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015711Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.05.2019