RS OGH 1968/11/5 4Nd515/68, 5Ob233/18b

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Veröffentlicht am 05.11.1968
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Norm

ABGB §836 B
JN §117

Rechtssatz

Für die Verwalterbestellung nach § 836 ABGB ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel sich das Haus befindet. Realakte im Sinne des § 117 JN sind alle außerstreitigen Gerichtshandlungen, die Liegenschaften zum Gegenstand haben und auf Grund selbständiger Anträge vorzunehmen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015711

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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