Norm
StPO §258 Abs2 ARechtssatz
Die freie Beweiswürdigung ist ein kritisch-psychologischer Vorgang, bei dem durch Subsumierung der Gesamtheit der durchgeführten Beweise in ihren Zusammenhang unter allgemeinen Erfahrungssätze logische Schlußfolgerungen zu gewinnen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0098390Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.01.2022