Norm
ZPO §182Rechtssatz
Stellt der Erstrichter ein unklares Klagebegehren nicht nach § 182 ZPO klar, so muss das Berufungsgericht das Verfahren als mangelhaft aufheben und kann sich nicht auf Erklärungen in der Berufungsschrift berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0036871Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018