Norm
EKHG §5 IIARechtssatz
Keine Mithaltereigenschaft dessen, auf dessen Namen das Kraftfahrzeug zugelassen ist und die Haftpflichtversicherung lautet, wenn eine andere Person das Kraftfahrzeug in ihrer ausschließlichen Verfügungsgewalt hat und für eigene Rechnung gebraucht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0058249Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015