Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Wenn die Ehefrau nach dem Tode ihres Gatten infolge eines Verkehrsunfalles, die mit diesem bewohnte Dienstwohnung räumen muss und genötigt ist, sich eine andere Wohnung zu beschaffen, kann sie den Verlust der Wohnung als Unterhaltsentgang in der Höhe der angemessenen Wiederbeschaffungskosten nach § 1327 ABGB vom Schädiger ersetzt verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0031737Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.06.2014