Norm
GmbHG §18Rechtssatz
Wer behauptet, mit einer OHG durch deren Gesellschafter ein Geschäft abgeschlossen zu haben, muß dies beweisen. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragsabschluß mit dem Gesellschafter unbestritten ist, die beklagte OHG aber behauptet, ihr Gesellschafter habe nicht in dieser Eigenschaft, sondern für ein anderes selbständiges Unternehmen gehandelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0059713Dokumentnummer
JJR_19681120_OGH0002_0050OB00261_6800000_001