Norm
JN §25Rechtssatz
Hat ein abgelehnter Richter vor rechtskräftiger Erledigung des Ablehnungsantrages eine "Endentscheidung" gefällt, dann ist über einen Rekurs der ablehnenden Partei gegen diese Entscheidung erst nach rechtskräftiger Erledigung des Ablehnungsantrages zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0046034Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.09.2010