RS OGH 1968/11/27 7Ob232/68, 5Ob733/82, 3Ob50/95, 3Ob114/05v, 8Ob149/08g, 8Fsc1/09b (8Fsc2/09z), 8Ob

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Veröffentlicht am 27.11.1968
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Norm

JN §25

Rechtssatz

Hat ein abgelehnter Richter vor rechtskräftiger Erledigung des Ablehnungsantrages eine "Endentscheidung" gefällt, dann ist über einen Rekurs der ablehnenden Partei gegen diese Entscheidung erst nach rechtskräftiger Erledigung des Ablehnungsantrages zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0046034

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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