Norm
StPO §118 Abs2Rechtssatz
Wenn eine Leiche, die keine äußerlichen Verletzungen aufwies, ohne Obduktion verbrannt wurde, ist die nachträgliche Begutachtung, ob der Tod als Unfallsfolge eintrat, mit besonderen Schwierigkeiten verbunden und der Antrag auf Beiziehung eines zweiten Sachverständigen daher begründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0098060Dokumentnummer
JJR_19681128_OGH0002_0110OS00115_6800000_001