Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Auf den Vertrag des Rechtsanwaltes mit seinem Klienten ist zunächst die Rechtsanwaltsordnung anzuwenden; hilfsweise gelten die Bestimmungen über den Bevollmächtigungsvertrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0038703Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2021