RS OGH 1968/12/2 Bkd43/68

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Veröffentlicht am 02.12.1968
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Norm

DSt 1872 §2 F

Rechtssatz

Die Verwarnung und Androhung der Entlassung wegen eines Fehlverhaltens eines Rechtsanwaltsanwärters entspricht gerade noch der Aufsichtspflicht des Rechtsanwaltes, wenn besondere Umstände (sechsjährige anstandslose Tätigkeit des Rechtsanwaltsanwärters, Annahme eines Ausnahmefalles und begründete Annahme, die Maßregeln würden von Wiederholung abhalten) dies rechtfertigen.

Entscheidungstexte

  • Bkd 43/68
    Entscheidungstext OGH 02.12.1968 Bkd 43/68
    Veröff: AnwBl 1971,79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0055410

Dokumentnummer

JJR_19681202_OGH0002_000BKD00043_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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