RS OGH 1968/12/4 6Ob266/68

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Veröffentlicht am 04.12.1968
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Norm

ABGB §664
ABGB §685

Rechtssatz

Da der Legat gemäß §§ 685, 664 ABGB ein Jahr nach dem Tode des Erblassers die Überlassung einer vermachten Forderung begehren kann, ist der Erbe nach dieser Zeit nicht mehr berechtigt, gegen den Willen des Legatars eine solche Forderung selbst einzutreiben.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 266/68
    Entscheidungstext OGH 04.12.1968 6 Ob 266/68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015291

Dokumentnummer

JJR_19681204_OGH0002_0060OB00266_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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