Norm
ABGB §1295 Ia9Rechtssatz
Kein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen Überschreitung der im Ortsgebiet geltenden Höchstgeschwindigkeit und einem Unfall, der mit der kurz darauf auf einer Freilandstraße eingehaltenen hohen Geschwindigkeit zusammenhängt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0023590Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2017