Norm
PatG 1970 §22Rechtssatz
Für die Auslegung eines Patents ist in erster Linie die Patentschrift einschließlich ihrer Zeichnungen maßgebend. Entferntere Erkenntnisquellen - etwa der sich aus anderen Patentschriften ergebende "Sprachgebrauch der Fachwelt" - können nur hilfsweise herangezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0071109Dokumentnummer
JJR_19681206_OGH0002_0040OB00331_6800000_001