Norm
EO §37 BRechtssatz
Im Falle der Veräußerung der beanspruchten Sache kann der Exszindierungskläger die Klage sogleich auf die Ausfolgung des Erlöses oder des ihm zukommenden Erlösanteiles richten. Das bedeutet aber nicht, daß deshalb eine Klageführung auf Unzulässigerklärung der Exekution sachlich unbegründet wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0001048Dokumentnummer
JJR_19681218_OGH0002_0030OB00149_6800000_001