RS OGH 1969/1/20 Bkd39/68

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Veröffentlicht am 20.01.1969
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Norm

DSt 1872 §2 H

Rechtssatz

Es bildet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwaltsanwärter seine Gattin seit Jahren im Ungewissen läßt, ob er noch lebt und somit seine Beistandspflicht ihr und seinem Sohn gegenüber verletzt.

Entscheidungstexte

  • Bkd 39/68
    Entscheidungstext OGH 20.01.1969 Bkd 39/68
    Veröff: AnwBl 1971,265

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0056100

Dokumentnummer

JJR_19690120_OGH0002_000BKD00039_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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