Norm
DSt 1872 §28Rechtssatz
Nur der Untersuchungskommissär, nicht aber die anderen Mitglieder des Disziplinarrates, die über den Einleitungsbeschluß entschieden haben, sind ausgeschlossen, in der Sache selbst ein Erkenntnis zu fällen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055635Dokumentnummer
JJR_19690120_OGH0002_000BKD00052_6800000_001