Norm
EheG §49 Satz2 ERechtssatz
Verständliche Reaktion der beklagten Partei, wenn sie dem dauernde ehewidrige Beziehungen unterhaltenden Kläger einmal das Betreten der Ehewohnung in ihrer Abwesenheit verweigert und zeitweise die geschlechtlichen Beziehungen zu ihm abbricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0057460Dokumentnummer
JJR_19690128_OGH0002_0080OB00011_6900000_001