Norm
ABGB §1009Rechtssatz
Nicht nur ein Dienstnehmer, dem die Führung einer Trafik anvertraut wurde, sondern auch ein hiezu bevollmächtigter Geschäftsführer ist abrechnungspflichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0025519Dokumentnummer
JJR_19690128_OGH0002_0040OB00001_6900000_001