Norm
ABGB §879 CIIkRechtssatz
Auf Grund eines der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedürfenden Kaufvertrages kann schon vor Vorliegen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung auf Ausstellung einer einverleibungsfähigen Urkunde geklagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0038684Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.04.2015