RS OGH 1969/2/6 Ds7/68

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Veröffentlicht am 06.02.1969
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Norm

RDG §122

Rechtssatz

Auch vor der Beschlußfassung über eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes, durch den die Einleitung der Disziplinaruntersuchung abgelehnt wird, kann der OGH einen aus der Mitte seiner Mitglieder zu bestellenden Untersuchungskommissär mit der Durchführung von Vorerhebungen beauftragen, wenn dies im Interesse einer Beschleunigung oder Vereinfachung des Verfahrens liegt.

Entscheidungstexte

  • Ds 7/68
    Entscheidungstext OGH 06.02.1969 Ds 7/68
    Veröff: RZ 1969,65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0072646

Dokumentnummer

JJR_19690206_OGH0002_0000DS00007_6800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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