Norm
ASVG §334Rechtssatz
Grobe Fahrlässigkeit eines Bauleiters, der es zulässt, dass ihm unterstellte Arbeiter in einer vorschriftswidrig angelegten, nicht gepölzten und teilweise von Wasser gefüllten Künette tätig wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0085362Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2022