Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwalt den mit ihm befreundeten Vertreter der Gegenpartei unter Verschweigung seines Auftrages zur Erstattung einer Strafanzeige gegen die Gegenpartei um Kostenermäßigung in einem anhängig gewesenen Rechtsstreit für seine Partei "aus persönlichen Gründen" ersucht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0056698Dokumentnummer
JJR_19690210_OGH0002_000BKD00064_6800000_001