Norm
ABGB §1016Rechtssatz
Für den Umfang einer Vollmacht ist die Vollmachtsurkunde maßgebend. Die Beweislast für einen bestimmten Umfang der Vollmacht trifft denjenigen, der diesen Umfang für sich in Anspruch nimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0019506Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.12.2013