RS OGH 1969/2/23 2Ob20/69

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Veröffentlicht am 23.02.1969
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Norm

KFG 1955 §85 Abs6 F3
KFG 1955 §86 Abs2

Rechtssatz

Haftung eines Autobesitzers, der das Fahrzeug einem jugendlichen Mechanikerlehrling überläßt, ohne sich einen Führerschein vorweisen zu lassen, wenn er keine ausreichende Maßnahme dagegen trifft, daß der Übernehmer des Fahrzeuges, der keinen Führerschein besitzt, während der Zeit der Reparatur des Fahrzeuges eine Fahrt unternimmt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 20/69
    Entscheidungstext OGH 23.02.1969 2 Ob 20/69
    Veröff: ZVR 1969/289 S 264

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0066043

Dokumentnummer

JJR_19690223_OGH0002_0020OB00020_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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