RS OGH 1969/2/25 10Os6/69

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Veröffentlicht am 25.02.1969
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Norm

StPO §281 Z4 A

Rechtssatz

Der Nichtigkeitsgrund der Z 4 des § 281 StPO kann nie darin erblickt werden, daß die Staatsanwaltschaft einer vom Verteidiger oder vom Verfallsbeteiligtenvertreter im Zuge der Hauptverhandlung gegebenen Anregung nicht nachkommt, wie es außer der Aufsichtsbeschwerde an die vorgesetzte Dienstbehörde gegen das Verhalten der Staatsanwälte während der Hauptverhandlung kein Rechtsmittel gibt.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 6/69
    Entscheidungstext OGH 25.02.1969 10 Os 6/69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0099308

Dokumentnummer

JJR_19690225_OGH0002_0100OS00006_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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