Norm
ABGB §879 CIIgRechtssatz
Eine Vereinbarung, die darauf hinausläuft, jemanden zum Erwerb eines Hauses um einen bestimmten Betrag zu verpflichten, und die zugleich einen Zuschlag an einen anderen Bieter zu einem geringeren Meistbot ausschließen soll, ist weder gegen die guten Sitten noch verstößt sie gegen ein gesetzliches Verbot (vgl auch ZBl 1934/133).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0003044Dokumentnummer
JJR_19690305_OGH0002_0060OB00053_6900000_001